Die JuleiCa

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Das Mindestalter für Juleicabesitzer ist 16 Jahre. Die Ausbildung zur Juleica kann allerdings schon mit 15 Jahren begonnen werden.

Die Juleica bürgt für Qualität: JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: mindestens 30 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Leitungsstilen, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Wenn du dann noch einen erste Hilfekurs mit 8 Zeitstunden belegt hast, kannst du bei deinem Herkunftsverband/deiner Kinder-/bzw. Jugendeinrichtung die Juleicacard beantragen!

Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter/-in die Teilnahme an Auffrischungsmodulen mit insgesamt 8 Zeitstunden nachweisen kann.

Sonderreglungen zur Gültigkeit während Coronapandemie

Die Juleica ist weiterhin stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Deshalb gelten auch für die kommenden Monate einige Sonderregelungen für die Gültigkeit der Juleica und für die Durchführung von Juleica-Aus- und Fortbildungen:

  • Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt: Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
    Deine Juleica ist eigentlich bereits am 16. März 2020 ungültig geworden und wurde bis zum 31.12.2020 verlängert. Dann verlängern wir diese Karte jetzt erneut bis zum 30.06.2021. Wenn deine Juleica am 18.02.2021 ungültig wird, verlängern wir diese bis zum 18.08.2021
    Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist.
  • Wenn du deine Juleica verlängern willst, dann ist das auch in 2021 im Rahmen von Online-Fortbildungen möglich. Die Regelungen aus 2020 bleiben erhalten - Verlängerungsausbildungen können also auch komplett als digitale Fortbildung durchgeführt und anerkannt werden.