Die Stadt Sindelfingen fördert entsprechend § 12 und § 74 KJHG die in ihrem Bereich tätigen Jugendverbände und Jugendgruppen sowie andere Träger der Jugendarbeit. Gefördert werden anerkannte Träger der Jugendarbeit im Sinne § 75 KJHG, die in Sindelfingen tätig sind.
Förderanträge sind zu stellen beim
Stadtjugendring Sindelfingen e.V.
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 15
71063 Sindelfingen
Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare zu den einzelnen Förderbereichen können hier heruntergeladen werden.
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